Wohnmobilstellplatz Wittingen

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Wohnmobilstellplatz
Wittinger Wohnmobilstellplatz in Altstadtnähe
Der Wohnmobilstellplatz mit fünf Stellplätzen liegt am Ernst-Siemer Bad in Wittingen nahe der Altstadt. Von hier aus hat man einen idealen Ausgangspunkt, um die Wittinger Altstadt zu Fuß zu erkunden oder eine Radtour in die Umgebung zu starten.

Bei der Anlage handelt es sich um eine Einrichtung der Stadt Wittingen, die auch für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich ist. Die Einrichtung verfügt über:
  • Eine Strom-/Frischwassersäule mit 5 Stromsteckdosen und eine Wasserentnahmestelle. Aufgrund der Anzahl der Stromsteckdosen werden insgesamt 5 Einzelplätze vorgehalten.
  • Eine Abwassersäule zur Aufnahme von Schmutzwasser inkl. Frischwasserentnahmemöglichkeit zum Spülvorgang.
  • Abwassereinlaufschacht zur Aufnahme von Abwasser.
Eine Reservierung ist nicht mögllich.

Einstellbedingungen
  1. Mit der Nutzung des Reisemobileinstellplatzes akzeptiert der Nutzer die nachstehenden Regelungen.
  2. Die Nutzung der Einzelplätze ist jeweils bis auf max. 5 Tage beschränkt.
  3. Das Parken ist nur auf den hierfür gekennzeichneten Flächen erlaubt. Das Freihalten von Flächen bzw. das Blockieren mit Gegenständen ist nicht gestattet. Markierungen/Hinweise sind zu beachten. Auf der Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und Schritttempo.
  4. Die Nutzung ist ausschließlich zu touristischen Zwecken gestattet. Der jeweilige Einzelplatz darf ausschließlich durch Reisemobile mit einer Länge von bis zu 7,50 m genutzt werden. Die Markierungen auf dem Gelände sind zu beachten. Eine Nutzung durch Wohnwagen, Zelte oder vergleichbare Nutzungen sowie der Aufbau von Umfriedungen etc. ist nicht gestattet.
  5. Die Anlage ist ganzjährig geöffnet. Sie darf nur von zugelassenen, haftpflichtversicherten Fahrzeugen genutzt werden.
  6. Eine Bewachung, Verwahrung, Überwachung der Fahrzeuge bzw. die Gewährung eines Versicherungsscshutzes ist nicht die Aufgabe der Stadt. Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch das eigene Verhalten des Nutzers, durch andere Nutzer oder sonstige Dritte verursacht werden.
  7. Die Benutzung und das Befahren der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt haftet nur für Schäden, die von ihr, ihren Bediensteten oder beauftragten Dritten schuldhaft verursacht worden sind. Eine Haftung für Schäden aufgrund von Naturereignissen ist ausgeschlossen.
  8. Der Nutzer haftet für alle durch ihn, seine Beauftragten oder Begleitpersonen verursachten Schäden. Festgestellte Schäden sind unverzüglich der Stadt zu melden.
  9. Bei Defekten oder Sachschäden an technischen Ausstattungen ist die Stadt zu benachrichtigen.
  10. Der Nutzer ist zur odnungsgemäßen und pfleglichen Inanspruchnahme der Anlage verpflichtet. Sämtliche auf der Anlage vorhandenen Ausstattungen sind schonend und mit Sorgfalt zu behandeln. Die Anlage ist in einem sauberen Zustand zu verlassen. Abfälle jeglicher Art sind den dafür vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen bzw. Abfallbehältern zuzuführen.
  11. Den Anweisungen des Betreibers bzw. seiner Bediensteten oder Beauftragten ist Folge zu leisten. Die Stadt, deren Bedienstete bzw. Beauftragte sind berechtigt, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung bzw. im Allgemeininteresse Personen von der Anlage zu verweisen.
  12. Die Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten, Schaustellungen etc. sind verboten.
  13. Die Stadt behält sich das Recht vor, die Anlage zu sperren oder die Nutzung einzuschränken.
  14. Für die Nutzung der Strom-/Wasser- bzw. Abwassereinrichtungen werden Entgelte erhoben, die der Bedienungsanleitung zu entnehmen sind. Zur Aktivierung der Entnahmen an den Säulen müssen 1,00 €-Münzen verwendet werden. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Vorhaltung von Strom/Wasser.
  15. Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört oder eingeschränkt werden. Die Nachtruhe (22.00 - 06.00 Uhr morgens) ist einzuhalten.
  16. Die Verwendung von offenem Feuer, Reparatur- bzw. Reinigungsarbeiten sind innerhalb der Anlage bzw. im dortigen Umfeld nicht erlaubt.
  17. Bei Verstößen gegen die Nutzungsregeln ist die Stadt berechtigt, den Nutzer von der Anlage zu verweisen bzw. bei Nichtbefolgung geeignete Maßnahmen (Umstellung/Entfernung von Fahrzeugen/Zubehör) vorzunehmen.

Gut zu wissen

Autor:in

Südheide Gifhorn GmbH
Marktplatz 1
38518 Gifhorn

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Spörkenstraße 50
29378 Wittingen